Ökoheizstrom – CO2 neutral heizen

Herkunftsnachweis für Ökostrom nun gesetzlich geregelt

umweltbundesamtAb 1. November 2014 dürfen Stromanbieter, bei der mit der Stromrechnung auszuweisenden Stromkennzeichnung, den Strom-Herkunftsnachweis nur noch verwenden, wenn diese bei der HKNR (Herkunftsnachweisregister) entwertet wurde. Das Herkunftsnachweisregister ist eine elektronische Plattform, welche vom Umweltbundesamt betrieben wird und eine Art Geburtsurkunde für den Strom ausstellt. In dieser ist klar dokumentiert, woher der verkaufte Strom kommt und ob der Strom auch wirklich aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.

Bei Ökostrom wird dieser Tage unterschieden zwischen dem EEG geförderten Ökostrom und dem Strom dem „Anteil sonstiger erneuerbarer Energien„. Über die Herkunft des letzteren, also dem „sonstigen Anteil“, gab es bislang keine echte Kontrollinstanz betreffend der Herkunft für den Verbraucher. Ab November ändert sich das nun und jeder Stromanbieter muss einen Herkunftsnachweis über seinen Ökostrom beim Herkunftsnachweisregister erwerben. Der Stromnachweis kostet laut der Gebührenverordnung (PDF) dem Stromanbieter 1 Cent / Nachweis beim HKNR.

Dennoch kann auch diese Einrichtung nicht ausschließen, dass ein sogenanntes Greenwashing stattfindet. Das bedeutet, dass Ihnen Ihr Stromanbieter Grünstrom verkaufen kann und Sie tatsächlich aber mit Atomstrom oder Kohlestrom beliefert. Das passiert deswegen, weil Elektrizitätsversorgungsunternehmen den eingekauften Strom und die Ökostrom-Herkunftsnachweise auch getrennt bei verschiedenen Anbietern erwerben können. Nur In Verbindung mit einer sogenannten „optionalen Kopplung“ können Sie sicher gehen, dass der von Ihnen bezogene Öko-Strom auch zum ausgestellten Herkunftsnachweis passt. Wer also sicher gehen, will, dass sein Strom wirklich aus erneuerbaren Energie produziert wurde, sollte seinen Stromanbieter nach einer optionalen Kopplung fragen!

Am Ende hilft es dem Verbraucher, also Ihnen mehr Sichherit über die Herkunft des Stroms zu garantieren. Auch die Darstellung der Stromkennzeichnung wird aktuell im Rahmen des §42 EnWG überarbeitet, um dem Endverbraucher besse rund einfacher zu erläutern aus welchen Quellen der verwendete Strom kommt.

Im Übrigens gibt der Gesetzgeber vor:
Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind in Deutschland verpflichtet, Letztverbrauchern die Zusammensetzung des von ihnen verwendeten Stroms auf Rechnungen, in an diese gerichtetem Werbematerial sowie auf ihrer Website anzugeben.

 

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