Der Wechsel zu einem anderen günstigeren oder umweltfreundlicheren Stromanbieter ist seit der Aufhebung vieler gesetzlicher Hürden im Strommarkt durch die Bundesregierung seit wenigen Monaten unproblematisch möglich. Dennoch heisst es im aktuellen Monitoringbericht (PDF Seite 161) der Energie-Aufsichtsbehörden wie folgt:
„Ein Wechsel des Stromanbieters ist für Kunden unproblematisch möglich, sofern der Heizstrom über einen vom Haushaltsstrom getrennten Zähler erfasst wird. Gleichwohl zeigt die niedrige Wechselquote, dass die Wettbewerbssituation bei der Versorgung unterbrechbarer Verbrauchseinrichtungen weiterhin nicht befriedigend ist.“
Die Ursachen für diese geringe Wechselquote ist der mangelde Wettbewerb der Stromanbieter im Bereich des Heizstroms in Deutschland sowie ein Defizit in der Vermarktung dieser Stromangebote und der damit verbundene hohe Suchaufwand für den Endkunden. So lautet es wortwörtlich im Bericht der Bundesnetzagentur:
„Ein Wechsel des Versorgers ist bislang mit vergleichsweise hohen Suchkosten für den Kunden verbunden gewesen hinsichtlich der Frage, ob und welche Unternehmen in seinem Netzgebiet Angebote für die Versorgung unterbrechbarer Verbrauchseinrichtungen im Wettbewerb zum etablierten Anbieter machen. Diese aus Kundensicht unbefriedigende Situation kann sich durch die Ausweitung der Informationsangebote von Internet-Portalen zur Verbraucherberatung ändern. Verbraucherportale, die zuvor schon ortsbezogene Unterstützung bei der Suche nach alternativen Anbietern von Haushaltsstrom boten, haben im laufenden Jahr begonnen, ihr Informationsangebot auf die Versorgung von Nachtspeicherheizungen und Wärmepumpen auszuweiten. Eine erhöhte Transparenz könnte zu einer Wettbewerbsbelebung führen.“
Aha, die Verbrauchportale sind also schuld – genannt werden Portale wie Verivox oder Stromanbieter.de – welche die einzelnen regionalen Heizstromtarife übersichtlich zusammenführen sollen, so dass Sie einen Überblick über den Markt erhalten. Genauer gesagt werden Portale genannt, die auch als Stromvergleichsportale gehändelt werden, also deren Geschäftsmodell nicht unwesentlich daraus besteht Vermittlungsprovisionen der Stromanbieter zu kassieren, wenn ein Kunde wechselt. (Wechselprämien).
Es gibt nur wenig unabhänige Informationsamgebote, welche objektiv und unparteiisch Infos zur Verfügung stellen – all zu oft betätigen sich Stromlieferanten selbst an redaktionellen Angeboten oder die Autoren schreiben gezielt für Leistungen oder Features eines Anbieters mit denen man einen Deal hat – man nennt das auch Advertorials oder ganz schlicht Werbung.
Vielleicht liegt es ja auch an den Stromanbietern selbst, welche gar kein Interesse haben Angebote für den Markt zu öffnen um sich am Ende einem unnötigen Preiskampf und steigenden Verwaltungsaufgaben auszuliefern – jetzt wo 98% der Heizstromkunden bei ihrem Grundversorger im Grundtarif oder besten falls im hauseigenen Heizstromtarif hängen und man damit ein Quasimonopol vor der eigenen Haustür besitzt, ist die Welt für viele noch in Ordnung. Nach einer zunehmenden Öffnung des Marktes verlieren all diejenigen, die sich nicht osef schlecht vermarkten oder deren Produkte sich nicht zeitgemäß am Verbraucher, also Ihnen, ausrichtet.
So heisst es im Bericht nach Auswertung von 742 Lieferanten im Bundesgebiet:
Zu knapp 98 Prozent erfolgt die Versorgung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen (unabhängig von einer Betrachtung nach Nachtspeicherheizung oder Wärmepumpen) durch den jeweiligen Grundversorger.
Dazu müssen Sie wissen, dass die 30 größten Stromlieferanten alleine 77% des gesamten Heizstrombedarfs abdecken. Den Rest also 23% teilen sich demnach über 700 andere Lieferanten auf – welche in Ihrem Grundversorgungsgebiet derzeit 98% aller Heizstromkunden bedienen. Lediglich 50 von 742 Lieferanten sind bislang der Studie zu Folge überregional tätig!
Wechsel nicht möglich – Was tun?
Im Kleingedruckten einiger Stromanbieter steht dann dazu geschrieben – Beispiel aus den Stromantrag der Naturstrom AG für Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen:
Sollte sich während oder nach erfolgter Anmeldung herausstellen, dass Ihr örtlicher Netzbetreiber Ihre Abnahmestelle nicht mit den vergünstigten Netznutzungsentgelten und der günstigeren Konzessionsabgabe für unterbrechbare Wärmepumpen bzw. Nachtspeicherheizungen abrechnet und auch nicht zu einer solchen Abrechnung bereit sein sollte, so behält sich NATURSTROM das Recht vor, Sie rückwirkend ab Lieferbeginn in einen höheren Tarif einzustufen, da die Voraussetzungen für die Nutzung der günstigen Tarife dann nicht erfüllt werden.
Spannend bleibt die Frage, warum ein örtlicher Netzbetreiber nicht bereit sein sollte, wenn alle Voraussetzungen – also der Betrieb ein unbrechbaren Verbrauchseinrichtungen vorhanden ist – und der Kunde wechseln möchte. Wenn sich ein Netzbetreiber trotz der technischen Vorausetzung sie am Wechsel hindern, können Sie ein Beschwerdeverfahren nach § 111a EnWG eröffnen – in vielen Fällen bewirkt dies wahre Wunder.
Fazit:
Unabhänig von den Interessen der Lieferanten sowie den stark provisionsgesteuerten bekannten „Verbraucherportalen“ sollten Sie den Suchaufwand nicht scheuen. Wer einen günsigen Ökostrom- Anbieter für sein Heizstromzähler finden will, wird dieser Tage auch fündig – wenn ihnen die Recherche zu lange dauert berate ich sie auch gern unabhänig in Wechselfragen für einen geeigneten Naturheizstrom-Anbieter – schreiben Sie dazu eine Email an redaktion@oekoheizstrom.de